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Studiengeb?ẳhr ???

Chủ đề trong 'Đức (German Club)' bởi kesaudoi, 30/12/2004.

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  1. kesaudoi

    kesaudoi Thành viên quen thuộc

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    Studiengebẳhr ???

    Nếu mình tốt nghiệp một trường ở Việt Nam rồi, thì không bị tính vào diện bị nộp học phí đúng không ??


    Information über die Gebührenerhebung für ein Zweitstudium an der Technischen Universität München
    Seit dem Sommersemester 1999 sind Gebühren für ein Zweitstudium an der Technischen Universität München in Höhe von EUR 500,-- pro Semester zu erheben. Die Gebühr für ein Zweitstudium ist bei der Stellung des Antrages auf Immatrikulation oder bei der Rückmeldung fällig.

    Gebührenpflichtig sind grundsätzlich alle Studentinnen und Studenten an der Technischen Universität München, die bereits ein Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und sich für ein zweites oder weiteres Studium immatrikulieren wollen oder aber sich bereits in einem Zweitstudium befinden. Ausländische Hochschulabschlüsse oder Abschlüsse, die in der ehemaligen DDR erworben wurden, sind somit nicht zu berücksichtigen.
    Als Zweitstudium im Sinne der Gebührenverordnung gilt nicht ein Promotions-, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudium sowie ein Masterstudium. Damit sind an der Technischen Universität München im Ergebnis das Promotionsstudium sowie die in der Qualifikationssatzung der Technischen Universität München aufgezählten Studiengänge nicht gebührenpflichtig. Dies sind das Aufbaustudium für Getränketechnologen, das Aufbaustudium Informatik, das Aufbaustudium Kerntechnik, das Aufbaustudium Umweltschutztechnik, das Managementorientierte betriebswirtschaftliche Aufbaustudium sowie sämtliche Masterstudiengänge. Ein Studium in einem Erweiterungsfach nach abgeschlossenem Lehramtsstudium fällt auch nicht unter die Gebührenpflicht, da es sich um ein Ergänzungsstudium handelt.

    Sollten Sie ein Zweitstudium an der Technischen Universität München absolvieren, so sehen wir von der Gebührenerhebung ebenfalls ab, wenn Sie

    erst mit dem Abschluss des Fachhochschulstudiums die Qualifikation für ein Zweitstudium erworben haben (in diesem Fall wurde erst mit dem Fachhochschulstudium die allgemeine Hochschulreife oder aber die fachgebundene Hochschulreife erworben) oder aber
    im Wintersemester 2002/03 vom Studium beurlaubt sind.
    In diesen Fällen wird Sie das Immatrikulationsamt der Technischen Universität München ohne Stellung eines Antrages von der Gebührenerhebung befreien, da sich aus den Immatrikulationsunterlagen ergibt, dass Sie nicht gebührenpflichtig sind.

    AuYerdem kann von der Erhebung der Gebühr für das Zweitstudium auf Antrag abgesehen werden, wenn Sie das Zweitstudium aus wichtigen beruflichen Gründen absolvieren.

    1. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie einen Beruf anstreben, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann (Beispiel: Kieferchirurg: hierfür müssen Human- und Zahnmedizin studiert werden).

    2. In Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und anderen bayerischen Universitäten nehmen wir einen wichtigen Grund typischerweise in folgenden weiteren Fällen an:

    Sie sind immatrikuliert bzw. Sie immatrikulieren sich nach Abschluss des Erststudiums in einem Studiengang mit gleicher Fachrichtung, aber anderem Abschluss und schlieYen unter Berücksichtigung aller angerechneten und anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten das Zweitstudium innerhalb von vier Fachsemestern ab. In diesem Fall werden Sie bei dem Zweitstudium insgesamt für einen Zeitraum von vier Semestern von der Gebühr befreit.

    Bei der Antragstellung sollten Sie ausführen, aus welchen Gründen Sie den zweiten Abschluss anstreben und welche Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten Ihnen angerechnet wurden. Ein Anrechnungsbescheid - soweit vorhanden - ist beizulegen.

    Sie sind immatrikuliert bzw. Sie immatrikulieren sich nach Abschluss eines Fachhochschulstudiums an einer Universität für einen dem Grundstudium des Fachhochschulstudiengangs eng verwandten Universitären oder künstlerischen Studiengang und schlieYen unter Berücksichtigung aller angerechneten und anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten das Zweitstudium innerhalb der verbleibenden Regelstudienzeit (d.h. unter Abzug der angerechneten und anrechenbaren Studienzeiten) ab. Analog gilt dies auch für Absolventen der Beamtenfachhochschule, die anschlieYend an einer Universität studieren. In diesem Fall ist eine Gebührenbefreiung für den Zeitraum der verbleibenden Regelstudienzeit möglich.

    Bei der Antragstellung teilen Sie bitte mit, aus welchen Gründen Sie den zweiten Abschluss anstreben und welche Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten Ihnen vom zuständigen Prüfungsamt anerkannt wurden.

    Sie können den mit dem Erststudium angestrebten Beruf infolge einer Schwerbehinderung oder erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten nicht in sinnvoller Weise ausüben und möchten deshalb ein Zweitstudium mit einem anderen Berufsziel aufnehmen, das die Chancen auf eine Berufsausübung erhöht.


    Bei der Antragstellung sind für die gesundheitliche Beeinträchtigung und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten, den zunächst angestrebten Beruf sinnvoll auszuüben, geeignete Nachweise zu erbringen. Sie sollten deshalb ein fachärztliches Gutachten vorlegen.

    Sollte für Sie keiner der genannten Fälle in Betracht kommen, so möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Anerkennung eines beruflichen Grundes nur in sehr engen Grenzen möglich ist. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass vom Gesetzgeber die Erhebung von Gebühren für ein Zweitstudium als Regelfall festgelegt worden ist. Besondere berufliche Gründe im Sinne der ZVS-Richtlinien für Zweitstudienbewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für sich nicht ausreichend, es müssen gewichtige Umstände hinzukommen. Auch der Wunsch, durch das Zweitstudium zusätzliche (z.B. wirtschaftswissenschaftliche) Kenntnisse erwerben zu wollen, rechtfertigt keine Ausnahme von der Gebührenpflicht.

    Ferner kann von der Erhebung der Gebühr für das Zeitstudium auf Antrag abgesehen werden, wenn die Gebührenerhebung auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.

    Bei der Antragstellung sind die Gründe für die unzumutbare Härte und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten und Nachteile darzulegen und durch geeignete Nachweise zu belegen.


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    Ở trường nào cũng vậy hay có mỗi ở TUMünchen là nó thế hả các bạn ??
  2. luuthuy

    luuthuy Thành viên rất tích cực

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    Nói chung bọn Đức hạn chế học ngành học hai vì hiện tuợng sinh viên Đức có thể lợi dụng điều đó để kéo dài thời gian học đại học để huởng ưu đãi.
    Chuyện thu học phí ngành học hai là chuyện có từ lâu ở Muenchen rồi(tức là học xong một ngành rồi còn học một ngành khác). tuy nhiên nếu học Master, Ph.D thì ko có gì phải lo lắng cả.
  3. antiboy

    antiboy Thành viên rất tích cực

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    hê hê ... thông tin mới nhất từ con bạn mình đang bên Đức ... hình như bọn Đức đang định áp dụng chính sách thu học phí , cụ thể là 500 Euro / tháng
    thế này thì chết đứa nào du học tự túc [​IMG]
  4. luuthuy

    luuthuy Thành viên rất tích cực

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  5. bear2809

    bear2809 Thành viên quen thuộc

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  6. schumi

    schumi Thành viên mới

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    Bảo bọn Đức công bố sớm cái khoản đóng học phí để anh em còn biết đường về nhà luôn, đợi lúc lún sâu vào rồi, khó dứt ra lắm.
    500 một kỳ chứ 500 một tháng chắc đứng ngoài đường ăn xin thôi.
  7. Chip13

    Chip13 Thành viên mới

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